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Zwangsversteigerung vs. Teilungsversteigerung – was ist der Unterschied?

Beides klingt ähnlich, hat aber verschiedene Gründe

Die Begriffe Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung werden oft durcheinandergebracht. Dabei geht es um zwei sehr unterschiedliche Situationen.

Zwangsversteigerung:

  • Wird von einer Bank oder einem Gläubiger beantragt.

  • Grund: Offene Schulden, z. B. wenn ein Immobilienkredit nicht mehr bezahlt wird.

  • Ziel: Der Gläubiger bekommt sein Geld aus dem Verkaufserlös.

Teilungsversteigerung:

  • Wird von einem Miteigentümer beantragt.

  • Grund: Streit oder Uneinigkeit zwischen mehreren Eigentümern (z. B. nach Trennung oder Erbschaft).

  • Ziel: Auflösung der Eigentümergemeinschaft – der Erlös wird nach den Anteilen verteilt.

Mini-Beispiel

  • Zwangsversteigerung: Ben zahlt seinen Immobilienkredit nicht mehr. Die Bank beantragt eine Zwangsversteigerung, um an ihr Geld zu kommen.

  • Teilungsversteigerung: Lisa und ihre Schwester erben gemeinsam ein Haus. Lisa will verkaufen, ihre Schwester nicht. Lisa beantragt eine Teilungsversteigerung.

Der Unterschied in einem Satz:

  • Zwangsversteigerung = wegen Schulden.

  • Teilungsversteigerung = wegen Streit unter Eigentümern.

 

😎 Unser Tipp: Egal welche Versteigerung: Oft gibt es finanzielle Nachteile, weil Immobilien unter Wert verkauft werden. Prüfen Sie daher immer zuerst, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist.