Zwangsversteigerung vs. Teilungsversteigerung – was ist der Unterschied?
Beides klingt ähnlich, hat aber verschiedene Gründe
Die Begriffe Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung werden oft durcheinandergebracht. Dabei geht es um zwei sehr unterschiedliche Situationen.
Zwangsversteigerung:
-
Wird von einer Bank oder einem Gläubiger beantragt.
-
Grund: Offene Schulden, z. B. wenn ein Immobilienkredit nicht mehr bezahlt wird.
-
Ziel: Der Gläubiger bekommt sein Geld aus dem Verkaufserlös.
Teilungsversteigerung:
-
Wird von einem Miteigentümer beantragt.
-
Grund: Streit oder Uneinigkeit zwischen mehreren Eigentümern (z. B. nach Trennung oder Erbschaft).
-
Ziel: Auflösung der Eigentümergemeinschaft – der Erlös wird nach den Anteilen verteilt.
Mini-Beispiel
-
Zwangsversteigerung: Ben zahlt seinen Immobilienkredit nicht mehr. Die Bank beantragt eine Zwangsversteigerung, um an ihr Geld zu kommen.
-
Teilungsversteigerung: Lisa und ihre Schwester erben gemeinsam ein Haus. Lisa will verkaufen, ihre Schwester nicht. Lisa beantragt eine Teilungsversteigerung.
Der Unterschied in einem Satz:
-
Zwangsversteigerung = wegen Schulden.
-
Teilungsversteigerung = wegen Streit unter Eigentümern.
😎 Unser Tipp: Egal welche Versteigerung: Oft gibt es finanzielle Nachteile, weil Immobilien unter Wert verkauft werden. Prüfen Sie daher immer zuerst, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist.