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Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes bei der Baufinanzierung angerechnet?

Kurz gesagt: Nein.

Auch wenn Ihr Kind monatlich Ausbildungsvergütung erhält und damit zu Hause mitfinanziert, zählt das für die Bank nicht als Haushaltsentlastung.

Warum?

  • Das Geld gehört dem Kind.
  • Die Bank geht davon aus, dass das Kind es frei verwenden kann.
  • Es gibt keine rechtlich belastbare Verbindung zwischen dem Azubi-Gehalt und der Finanzierung der Eltern.

Wann es vielleicht doch eine Rolle spielt
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, wenn das Kind:

  • selbst mitfinanziert, z. B. als Mitantragsteller, oder
  • das Einkommen für die Bank nachvollziehbar und vertraglich geregelt in die Haushaltsstruktur einfließt (z. B. bei gemeinsamer Eigentumsbildung).
  • In der Praxis bleibt das jedoch meist ohne Einfluss auf die Kreditentscheidung.

Mini-Beispiel:
Die Tochter macht eine Ausbildung und überweist 300 € monatlich als Beitrag zu den Haushaltskosten.
Die Bank erkennt das nicht als Haushaltsentlastung an – weil keine rechtliche Sicherheit besteht, dass diese Zahlung dauerhaft erfolgt.

 

😎 Unser Tipp: Konzentrieren Sie sich auf das Einkommen der Kreditnehmer.
Was Kinder zur Haushaltskasse beitragen, ist eine private Vereinbarung – für die Bank ohne Relevanz.