Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes bei der Baufinanzierung angerechnet?
Kurz gesagt: Nein.
Auch wenn Ihr Kind monatlich Ausbildungsvergütung erhält und damit zu Hause mitfinanziert, zählt das für die Bank nicht als Haushaltsentlastung.
Warum?
- Das Geld gehört dem Kind.
- Die Bank geht davon aus, dass das Kind es frei verwenden kann.
- Es gibt keine rechtlich belastbare Verbindung zwischen dem Azubi-Gehalt und der Finanzierung der Eltern.
Wann es vielleicht doch eine Rolle spielt
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, wenn das Kind:
- selbst mitfinanziert, z. B. als Mitantragsteller, oder
- das Einkommen für die Bank nachvollziehbar und vertraglich geregelt in die Haushaltsstruktur einfließt (z. B. bei gemeinsamer Eigentumsbildung).
- In der Praxis bleibt das jedoch meist ohne Einfluss auf die Kreditentscheidung.
Mini-Beispiel:
Die Tochter macht eine Ausbildung und überweist 300 € monatlich als Beitrag zu den Haushaltskosten.
Die Bank erkennt das nicht als Haushaltsentlastung an – weil keine rechtliche Sicherheit besteht, dass diese Zahlung dauerhaft erfolgt.
😎 Unser Tipp: Konzentrieren Sie sich auf das Einkommen der Kreditnehmer.
Was Kinder zur Haushaltskasse beitragen, ist eine private Vereinbarung – für die Bank ohne Relevanz.