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Zählt Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bei der Baufinanzierung??

So bewerten Banken Sonderzahlungen

Viele Angestellte freuen sich jedes Jahr auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Doch bei der Baufinanzierung zählt diese Freude nicht automatisch mit – Banken prüfen genau, ob solche Zahlungen regelmäßig und sicher sind.

Wann Weihnachts- und Urlaubsgeld angerechnet wird:
Wenn die Sonderzahlung vertraglich fest vereinbart ist und jedes Jahr gezahlt wird, kann die Bank sie als zusätzliches Einkommen berücksichtigen.
Das gilt vor allem bei Tarifverträgen oder langjährig gleichbleibender Zahlung.

Wann es nicht zählt:
Erfolgt die Zahlung freiwillig durch den Arbeitgeber, also ohne vertraglichen Anspruch, wird sie meist nicht berücksichtigt.
Banken bewerten nur Einkommen, das dauerhaft planbar ist.

Warum die Regelmäßigkeit entscheidend ist:
Einmalige oder schwankende Zahlungen haben kaum Gewicht.
Wer aber nachweisen kann, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld über mehrere Jahre hinweg verlässlich gezahlt wurde, verbessert seine Kreditwürdigkeit.

Mini-Beispiel:
Eine Angestellte erhält laut Arbeitsvertrag jedes Jahr Weihnachtsgeld.
Da die Zahlung regelmäßig erfolgt, berücksichtigt die Bank diesen Betrag anteilig bei der Finanzierung.

 

😎 Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Weihnachts- und Urlaubsgeld vertraglich zugesichert sind. Das kann Ihren finanziellen Spielraum leicht erhöhen.