Wird Kindesunterhalt bei der Baufinanzierung als Einkommen anerkannt?
So sehen Banken Zahlungen für Kinder
Kindesunterhalt ist für viele Familien ein fester Bestandteil des monatlichen Budgets.
Doch ob die Bank diese Zahlungen bei der Baufinanzierung als Einkommen anerkennt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wie Banken Kindesunterhalt bewerten:
Grundsätzlich zählt Kindesunterhalt zu den regelmäßigen Einkünften, wenn er
- nachweisbar ist und
- rechtlich gesichert gezahlt wird.
Läuft die Zahlung über das Jugendamt, per Titel oder Dauerauftrag, gilt sie als zuverlässig.
Freiwillige oder unregelmäßige Zahlungen werden dagegen meist nicht berücksichtigt.
Wann der Unterhalt angerechnet wird:
Banken prüfen, wie lange der Anspruch noch besteht.
Sobald das Kind volljährig ist oder die Ausbildung beendet, endet in der Regel auch der Unterhalt – und damit die Anrechnung.
Entscheidend ist also, wie dauerhaft die Zahlung angelegt ist.
Mini-Beispiel:
Eine Mutter erhält für ihre 12-jährige Tochter regelmäßig Unterhalt, der per Dauerauftrag überwiesen wird.
Die Bank rechnet diesen Betrag anteilig als Einkommen mit ein
😎 Unser Tipp: Legen Sie Kontoauszüge oder den offiziellen Unterhaltstitel mit vor. So zeigen Sie, dass die Zahlungen regelmäßig und rechtlich gesichert sind.