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Wird geerbtes Geld oder eine geerbte Immobilie beim Hauskauf als Eigenkapital anerkannt?

Wie Erbschaften in die Finanzierung einfließen

Ein geerbter Betrag oder eine geerbte Immobilie kann als Eigenkapital eingesetzt werden – vorausgesetzt, das Erbe ist rechtlich abgeschlossen und das Geld steht zur Verfügung.

Offene Nachlässe oder noch nicht ausgezahlte Erbschaften zählen dagegen nicht, weil sie rechtlich unsicher sind.

Sobald das Vermögen auf dem eigenen Konto liegt oder der Erbschein beziehungsweise der Eigentumsnachweis vorliegt, gilt es als anerkanntes Eigenkapital.

Bei Immobilien wird meist ein Gutachten oder ein Auszug aus dem Grundbuch verlangt, um den Wert festzuhalten.

Manchmal prüfen Banken zusätzlich, ob mit dem Erbe noch Verpflichtungen oder laufende Kosten verbunden sind – etwa bei einer noch nicht abgelösten Immobilie. Diese Punkte sollten vor Antragstellung geklärt sein.

Mini-Beispiel:
Jemand erbt 100.000 Euro aus einem Nachlass. Nach Vorlage des Erbscheins und des Kontoauszugs wird der Betrag vollständig als Eigenkapital anerkannt.

😎 Unser Tipp: Bei Erbschaften gilt: Erst Klarheit, dann Antrag.
Wenn alle Nachweise vorliegen (Erbschein, Kontoauszug oder Grundbuchauszug), wird das Erbe problemlos als Eigenkapital angerechnet.