Zählt der Verkauf einer Immobilie beim Hauskauf als Eigenkapital für die neue Finanzierung?
Wann Verkaufserlöse als Eigenkapital zählen
Wer eine Immobilie verkauft, kann den Erlös meist direkt als Eigenkapital für die neue Finanzierung einsetzen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag beim Notar bereits unterzeichnet wurde. Das Geld muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf dem Konto sein – entscheidend ist, dass der Verkauf rechtlich bindend ist.
Sobald der notarielle Kaufvertrag vorliegt, akzeptieren Banken diesen meist als Nachweis über den sicheren Zufluss des Geldes. Damit kann der Betrag schon in der Finanzierungsprüfung berücksichtigt werden.
Ein laufender, noch unverbindlicher Verkaufsprozess reicht dagegen nicht aus.
Die Bank benötigt Belege, dass der Verkauf tatsächlich abgeschlossen ist – etwa den notariellen Kaufvertrag und die geplante Auszahlung.
Welche Nachweise die Bank verlangt
In der Regel reichen folgende Unterlagen aus:
- Notarieller Kaufvertrag
- Kontoauszug nach Zahlungseingang (sobald erfolgt)
- Freigabe oder Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch
Bei Teilverkäufen oder geförderten Immobilien können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, um den genauen Eigenkapitalanteil zu prüfen.
Wichtig ist außerdem, dass der Verkauf nicht über ein Darlehen abgesichert ist.
Falls der alte Kredit erst aus Ablösung des Erlöses abbezahlt wird, kann nur der verbleibende freie Betrag als Eigenkapital angerechnet werden.
Mini-Beispiel:
Ein Paar verkauft sein Haus für 350.000 Euro und kauft eine neue Immobilie.
Der notarielle Kaufvertrag liegt bereits vor, die Auszahlung erfolgt in vier Wochen.
Da der Vertrag verbindlich ist, zählt der Verkaufserlös schon jetzt als Eigenkapital in der neuen Finanzierung – sobald das Geld eingeht, wird der Nachweis endgültig festgeschrieben.
😎 Unser Tipp: Erst beurkunden, dann finanzieren.
Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist, gilt der Erlös als sicher – und Ihre Finanzierung kann schneller geprüft und genehmigt werden.