Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wie zahlt die Bank bei einem Generalunternehmervertrag aus?

Individuelle Pläne statt gesetzlicher Vorgaben

Bei einem Generalunternehmer (GU) gibt es keine gesetzliche Vorgabe wie bei Bauträgern.

Die Auszahlung erfolgt nach dem Baufortschritt – aber die Abschnitte werden im Vertrag individuell festgelegt.

Typischer Ablauf:

  • Vertraglicher Zahlungsplan: Meist 5–8 Raten, abgestimmt auf die Bauphasen (z. B. Bodenplatte, Rohbau, Dach, Innenausbau).

  • Nachweise: Der GU stellt eine Rechnung mit Leistungsnachweis.

  • Bankprüfung: Die Bank gibt jede Auszahlung erst nach Prüfung der Dokumente frei.

  • Letzte Rate: Häufig 5–10 % nach Fertigstellung als Sicherheit.

Mini-Beispiel:

Ihr GU verlangt 50 % nach Rohbau, 30 % nach Innenausbau und 20 % nach Fertigstellung. Die Bank zahlt diese Raten nacheinander aus – immer nach Nachweis.

😎 Unser Tipp: Stimmen Sie den Zahlungsplan des GU mit Ihrer Bank ab, bevor Sie unterschreiben. So vermeiden Sie spätere Probleme bei der Auszahlung.