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Wie wirkt sich eine Scheidung oder Trennung auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus?

Trennung, Immobilienkredit und Zusatzkosten

Eine Scheidung bringt nicht nur Emotionen, sondern auch viele finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn ein gemeinsamer Immobilienkredit läuft.

Oft muss das Haus verkauft oder der Kredit abgelöst werden. Doch was bedeutet das für die Vorfälligkeitsentschädigung?

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Scheidung ist kein Sonderkündigungsgrund nach BGB

  • Wird der Kredit vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt (z. B. durch Hausverkauf), verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Typische Situationen:

  1. Hausverkauf nach Scheidung

    • Mit dem Verkaufserlös wird der Kredit abgelöst.

    • Folge: Vorfälligkeit, wenn die Zinsbindung noch läuft.

  2. Übernahme durch einen Partner

    • Wenn einer das Haus behält und den anderen auszahlt, muss oft eine Umschuldung erfolgen.

    • Auch hier kann Vorfälligkeit fällig werden.

  3. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

    • Nach 10 Jahren Zinsbindung (§ 489 BGB) kann der Kredit ohne Vorfälligkeit gekündigt werden – unabhängig von der Scheidung.

Die Bank interessiert sich nicht für Ihre private Situation – sie schaut nur auf den Vertrag. Eine Scheidung allein macht den Kredit nicht günstiger.

😎 Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig, ob eine Schuldhaftentlassung, Umschuldung oder ein Verkauf infrage kommt. So können Sie die Vorfälligkeit zumindest einkalkulieren – oder mit dem 10-Jahres-Recht ganz vermeiden.