Wie wirkt sich eine Scheidung oder Trennung auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus?
Trennung, Immobilienkredit und Zusatzkosten
Eine Scheidung bringt nicht nur Emotionen, sondern auch viele finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn ein gemeinsamer Immobilienkredit läuft.
Oft muss das Haus verkauft oder der Kredit abgelöst werden. Doch was bedeutet das für die Vorfälligkeitsentschädigung?
Grundsätzlich gilt:
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Eine Scheidung ist kein Sonderkündigungsgrund nach BGB
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Wird der Kredit vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt (z. B. durch Hausverkauf), verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Typische Situationen:
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Hausverkauf nach Scheidung
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Mit dem Verkaufserlös wird der Kredit abgelöst.
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Folge: Vorfälligkeit, wenn die Zinsbindung noch läuft.
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Übernahme durch einen Partner
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Wenn einer das Haus behält und den anderen auszahlt, muss oft eine Umschuldung erfolgen.
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Auch hier kann Vorfälligkeit fällig werden.
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Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
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Nach 10 Jahren Zinsbindung (§ 489 BGB) kann der Kredit ohne Vorfälligkeit gekündigt werden – unabhängig von der Scheidung.
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Die Bank interessiert sich nicht für Ihre private Situation – sie schaut nur auf den Vertrag. Eine Scheidung allein macht den Kredit nicht günstiger.
😎 Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig, ob eine Schuldhaftentlassung, Umschuldung oder ein Verkauf infrage kommt. So können Sie die Vorfälligkeit zumindest einkalkulieren – oder mit dem 10-Jahres-Recht ganz vermeiden.