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Wie wirkt sich ein Vorkaufsrecht aus?

Ein Vorkaufsrecht sichert das Zugriffsrecht beim Verkauf.

Es gibt bestimmten Personen das Recht, ein Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, zu denen der Eigentümer es an jemand anderen verkaufen möchte.

Vorkaufsrechte werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und können privater oder öffentlicher Natur sein – etwa zugunsten von Gemeinden.

Für Käufer bedeutet das: Wenn ein Vorkaufsrecht besteht, kann der Berechtigte den Kauf „übernehmen“. Der ursprüngliche Käufer verliert dann den Zuschlag. Das Recht muss notariell bestellt werden, um gültig zu sein.

Mini-Beispiel:
Eine Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück in einem geplanten Baugebiet. Wird es verkauft, darf die Gemeinde zu gleichen Konditionen eintreten.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Kaufvertrag, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Es kann den Erwerb verzögern oder sogar verhindern.