Wie wirkt sich ein Vorkaufsrecht auf den Kaufvertrag aus?
Es kann den Kauf verzögern – oder sogar verändern.
Wenn ein Grundstück verkauft wird, spielt das Vorkaufsrecht eine entscheidende Rolle.
Es bedeutet: Bevor der Käufer wirklich Eigentümer wird, bekommt der Berechtigte die Möglichkeit, selbst zuzuschlagen – und zwar zu denselben Konditionen.
Der Notar informiert die berechtigte Person oder Gemeinde über den Kaufvertrag. Erst wenn sie schriftlich erklärt, dass sie nicht kaufen will, oder wenn die Frist abgelaufen ist, wird der Vertrag endgültig wirksam.
Nutzt der Berechtigte sein Recht, tritt er automatisch an die Stelle des Käufers. Der ursprüngliche Käufer bekommt bereits gezahlte Beträge zurück, verliert aber den Anspruch auf die Immobilie.
Für Verkäufer kann das bedeuten, dass sich der Abschluss verzögert. Käufer sollten wissen, dass der Vertrag in dieser Zeit „schwebend“ ist – also noch nicht endgültig gilt.
Mini-Beispiel:
Eine Käuferin unterschreibt den Kaufvertrag. Zwei Wochen später übt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus und übernimmt den Kauf zu denselben Bedingungen.
😎 Unser Tipp: Lassen Sie sich immer vom Notar bestätigen, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Das verhindert böse Überraschungen und spart Zeit beim Kauf.