Wie wirkt sich der Immobilienwert auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer aus?
Wenn der Fiskus den Wert zur Grundlage macht
Bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie ist der Immobilienwert mehr als nur eine Zahl – er bestimmt direkt die Höhe der Steuer. Das Finanzamt setzt dabei auf den Verkehrswert, also den Marktwert der Immobilie zum Bewertungsstichtag.
So läuft es ab:
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Das Finanzamt schätzt den Wert zunächst selbst, meist über Vergleichswerte.
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Die Steuer wird dann auf Basis dieses Wertes berechnet.
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Liegt die Schätzung deutlich über dem realen Marktwert, können Erben oder Beschenkte ein Gutachten vorlegen, um die Steuerlast zu senken.
Wichtig: Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehepartner) mindern die Steuer. Nur der Wert oberhalb dieser Grenzen wird besteuert.
Mini-Beispiel
Eine Tochter erbt ein Haus. Das Finanzamt setzt 500.000 € als Wert an. Ihr Freibetrag: 400.000 €. Steuerpflichtig sind also 100.000 €. Stellt ein Gutachter fest, dass der Marktwert nur 450.000 € beträgt, sinkt die Steuerlast entsprechend.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie die Bewertung des Finanzamts kritisch. Ein professionelles Gutachten kann sich schnell lohnen und die Steuer deutlich reduzieren.