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Wie wirken sich Erbschaftssteuer und laufende Finanzierung zusammen aus?

Steuern können die Finanzierung zusätzlich belasten

Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die Restschuld der Baufinanzierung denken – oft kommt auch die Erbschaftssteuer dazu. Diese beiden Posten können zusammen zur echten Belastung werden.

Grundprinzip:

  • Restschuld: Erben übernehmen die laufende Finanzierung mit allen Raten.

  • Erbschaftssteuer: Bemisst sich nach dem Immobilienwert, abzüglich Freibeträgen (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder).

Das Problem: Die Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie – nicht nach der Restschuld. Selbst wenn noch ein hoher Kredit offen ist, kann Erbschaftssteuer anfallen.

Mini-Beispiel:
Hauswert: 600.000 € – Restschuld: 200.000 €. Die Kinder erben. Trotz der offenen Finanzierung bewertet das Finanzamt die Immobilie mit 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € müssen sie auf 200.000 € Erbschaftssteuer zahlen – zusätzlich zu den laufenden Raten.

Wichtig: Wer im Haus wohnen bleibt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann steuerliche Vergünstigungen bekommen (z. B. bei Ehepartnern oder Kindern).

😎 Unser Tipp: Vorab steuerlich beraten lassen und ggf. über Schenkungen zu Lebzeiten nachdenken, um Doppelbelastungen zu vermeiden.