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Wie wird der Immobilienwert bei einer Zwangsversteigerung ermittelt?

Gerichtliche Bewertung mit Sicherheitsabschlag

Bei einer Zwangsversteigerung bestimmt nicht der Verkäufer den Preis – das Gericht lässt den Immobilienwert durch einen Gutachter ermitteln. Grundlage ist ein Verkehrswertgutachten, das alle relevanten Faktoren berücksichtigt.

So läuft die Wertermittlung ab:

  • Ein Sachverständiger wird vom Gericht bestellt.

  • Er bewertet Grundstück, Gebäude, Lage, Zustand und eventuelle Belastungen (z. B. Wohnrechte).

  • Ergebnis ist ein Verkehrswert, der im Gutachten festgehalten wird.

Achtung:

Der Verkehrswert ist nicht automatisch der spätere Zuschlagspreis. Im ersten Termin beginnt die Versteigerung meist bei 50 % bis 70 % des Verkehrswerts. Bei geringer Nachfrage können Immobilien also deutlich unter Wert weggehen.

Mini-Beispiel

Ein Haus wird mit einem Verkehrswert von 300.000 € angesetzt. Im ersten Versteigerungstermin beträgt das Mindestgebot 210.000 €. Da nur wenige Interessenten bieten, wird die Immobilie tatsächlich für 220.000 € verkauft.

😎 Unser Tipp: Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten will, sollte das gerichtliche Gutachten genau lesen. Es zeigt Chancen – aber auch Risiken wie Sanierungsbedarf oder Belastungen.