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Wie viele Darlehensnehmer kann eine Baufinanzierung haben?

Maximal drei – und sie müssen zusammen wirtschaften.

Viele Banken nehmen an, dass eine Immobilienfinanzierung meist ein oder zwei Darlehensnehmer umfasst – z. B. Ehepaare oder Lebenspartner.
Grundsätzlich ist aber keine gesetzliche oder verbindliche Obergrenze festgelegt.

Was Banken prüfen

Wichtig ist nicht die Anzahl, sondern:

  • dass alle Darlehensnehmer gemeinsam haften,
  • dass alle wirtschaftlich beteiligt sind,
  • und dass die Bonität jedes Einzelnen geprüft wird.

In der Praxis akzeptieren Banken meist bis zu zwei Darlehensnehmer, wenn ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (z. B. gemeinsame Immobilie oder Lebensgemeinschaft).

Bei mehr als drei Personen wird es organisatorisch und rechtlich schwierig – nicht verboten, aber selten von Banken akzeptiert.

Sonderfälle

  • Eltern oder Geschwister können mit in den Kredit aufgenommen werden, wenn sie wirklich Mitdarlehensnehmer sind – also im Grundbuch stehen oder eigenes Einkommen zur Rückzahlung beisteuern.
  • Wer nur mit absichern will, wird in der Regel als Bürge oder Mithaftender, nicht als Darlehensnehmer eingetragen.

Mini-Beispiel:
Ein Paar finanziert gemeinsam – beide stehen im Kreditvertrag.
Die Eltern helfen mit und werden nicht als Darlehensnehmer, sondern als Bürgen oder Sicherungsgeber eingetragen.

😎 Unser Tipp: Beschränken Sie die Zahl der Kreditnehmer auf den tatsächlichen Käuferkreis. Wer nur mithilft oder absichern will, sollte als Bürge oder Sicherungsgeber auftreten – nicht als Darlehensnehmer.