Wie viel Eigenkapital darf man bei Baufortschrittszahlungen zurückhalten?
Wann Zurückhaltung erlaubt ist
Bei Neubauten wird in Raten gezahlt – immer dann, wenn ein Bauabschnitt fertig ist.
Diese Zahlungen nennt man Baufortschrittszahlungen. In der Regel soll das Eigenkapital zuerst fließen, bevor die Bank ihren Anteil beisteuert.
Ein kleiner Teil darf aber manchmal zurückgehalten werden, um Spielraum für Nachträge oder kleine Restarbeiten zu behalten. Das funktioniert nur, wenn das mit der Bank abgestimmt und die Gesamtsumme an Eigenkapital trotzdem ausreichend ist.
Wichtig ist, dass die Bank jederzeit nachvollziehen kann, wie viel Eigenkapital schon eingebracht wurde und was noch folgt. Nur so kann sie ihre Auszahlungen sicher planen.
Mini-Beispiel:
Ein Bauherr zahlt die ersten drei Bauabschnitte mit Eigenkapital und behält 10.000 Euro als Reserve zurück. Die Bank stimmt zu, weil der Eigenanteil groß genug ist und der Bau planmäßig läuft.
😎 Unser Tipp: Wenn Sie Eigenkapital zurückhalten möchten, sprechen Sie das immer vorher mit der Bank ab. Nachträgliche Änderungen führen fast immer zu Verzögerungen.