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Wie läuft die Auszahlung bei Neubau mit KfW-Förderung ab?

Wenn Förderkredit und Baufinanzierung zusammenarbeiten

Bei Baufinanzierungen mit KfW-Förderung (z. B. Klimafreundlicher Neubau – Programm 297/298) gelten eigene Regeln für die Auszahlung des Förderkredits.
Die KfW zahlt den Kredit über die Hausbank aus, sobald die Förderbedingungen erfüllt sind und alle Nachweise vorliegen.

Ablauf der KfW-Auszahlung (bei Förderkrediten)

  • Nachweis der Fördervoraussetzungen:
    Vor der Auszahlung muss ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte bestätigen, dass das Bauvorhaben die KfW-Förderstandards erfüllt. Erst danach kann die Bank die Mittel abrufen.
  • Abruf über die Hausbank:
    Die Hausbank beantragt die Auszahlung bei der KfW. Diese kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen – innerhalb der Abruffrist (meist 12 Monate).
  • Keine Baufortschrittsraten wie bei Bauträgern:
    Die KfW schreibt keinen festen Ratenplan nach Bauphasen vor. Die Aufteilung richtet sich nach der Vereinbarung mit Ihrer Bank.
  • Nachweise bei Zuschüssen:
    Bei Zuschuss-Programmen (z. B. für Sanierungen) gilt: Erst nach Fertigstellung und Prüfung der Nachweise erfolgt die Auszahlung.

Mini-Beispiel:

Nach Einbau der Wärmepumpe bestätigt der Energieberater die Maßnahme.
Die Hausbank leitet diesen Nachweis an die KfW weiter – danach wird der Förderkredit oder Zuschuss freigegeben.

😎 Unser Tipp: Planen Sie KfW-Auszahlungen frühzeitig ein.
Die technischen Nachweise und Energie-Bestätigungen dauern oft länger – und ohne diese kann sich die Freigabe verzögern.