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Wie bewerten Gutachter Immobilien – nach Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren?

Drei Wege zur Immobilienbewertung einfach erklärt

Beim Immobilienwert gibt es nicht „die eine“ Berechnung. Gutachter nutzen unterschiedliche Verfahren, je nach Art der Immobilie. Am wichtigsten sind das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren.

1. Sachwertverfahren

  • Grundlage: Herstellungskosten des Gebäudes minus Altersabschreibung plus Bodenwert.
  • Typisch für: Einfamilienhäuser und Objekte, die nicht primär Ertrag bringen.
  • Vorteil: Objektiver Ansatz, auch ohne Vergleichswerte anwendbar.

2. Ertragswertverfahren

  • Grundlage: Die Immobilie wird nach ihrem Ertrag bewertet
    (Mieteinnahmen minus Bewirtschaftungskosten).
  • Typisch für: Mehrfamilienhäuser, Mietobjekte und Gewerbeimmobilien.
  • Vorteil: Realistische Abbildung für Kapitalanleger und Investoren.

3. Vergleichswertverfahren

  • Grundlage: Preise vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage.
  • Typisch für: Eigentumswohnungen oder Baugrundstücke.
  • Vorteil: Marktnahe Bewertung, leicht nachvollziehbar.

Mini-Beispiel

Ein Gutachter bewertet drei Objekte:

  • Einfamilienhaus: nach dem Sachwertverfahren
  • Mehrfamilienhaus: nach dem Ertragswertverfahren
  • Grundstück: nach dem Vergleichswertverfahren

😎 Unser Tipp: Jedes Verfahren hat seinen Platz. Wichtig ist zu wissen, dass Banken und Gutachter je nach Immobilientyp unterschiedlich rechnen – deshalb können Werte abweichen.