Wie bewerten Gutachter Immobilien – nach Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren?
Drei Wege zur Immobilienbewertung einfach erklärt
Beim Immobilienwert gibt es nicht „die eine“ Berechnung. Gutachter nutzen unterschiedliche Verfahren, je nach Art der Immobilie. Am wichtigsten sind das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren.
1. Sachwertverfahren
- Grundlage: Herstellungskosten des Gebäudes minus Altersabschreibung plus Bodenwert.
- Typisch für: Einfamilienhäuser und Objekte, die nicht primär Ertrag bringen.
- Vorteil: Objektiver Ansatz, auch ohne Vergleichswerte anwendbar.
2. Ertragswertverfahren
- Grundlage: Die Immobilie wird nach ihrem Ertrag bewertet
(Mieteinnahmen minus Bewirtschaftungskosten). - Typisch für: Mehrfamilienhäuser, Mietobjekte und Gewerbeimmobilien.
- Vorteil: Realistische Abbildung für Kapitalanleger und Investoren.
3. Vergleichswertverfahren
- Grundlage: Preise vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage.
- Typisch für: Eigentumswohnungen oder Baugrundstücke.
- Vorteil: Marktnahe Bewertung, leicht nachvollziehbar.
Mini-Beispiel
Ein Gutachter bewertet drei Objekte:
- Einfamilienhaus: nach dem Sachwertverfahren
- Mehrfamilienhaus: nach dem Ertragswertverfahren
- Grundstück: nach dem Vergleichswertverfahren
😎 Unser Tipp: Jedes Verfahren hat seinen Platz. Wichtig ist zu wissen, dass Banken und Gutachter je nach Immobilientyp unterschiedlich rechnen – deshalb können Werte abweichen.