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Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Kurz erklärt: Wann reicht welches Gutachten?

Wer den Immobilienwert ermitteln lassen will, stößt schnell auf zwei Begriffe: Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten. Beide liefern einen Wert – unterscheiden sich aber deutlich im Aufwand, Zweck und in der rechtlichen Wirkung.

Kurzgutachten

  • Umfang: wenige Seiten mit den wichtigsten Daten und einem ermittelten Marktwert.
  • Kosten: meist zwischen 300 – 800 €.
  • Einsatz: geeignet für Verkaufsgespräche oder private Orientierung.
  • Einschränkung: nicht gerichtsfest, wird also z. B. bei Finanzamt, Scheidung oder Erbschaft nicht anerkannt.

Verkehrswertgutachten

  • Umfang: detaillierter Bericht mit 30 + Seiten, Berechnungen, Lageanalyse und Begründungen.
  • Kosten: meist 1.500 – 3.000 € (je nach Objektgröße und Aufwand).
  • Einsatz: bei Scheidung, Erbschaft, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Finanzbehörden.
  • Rechtsgrundlage: basiert auf § 194 BauGB, daher rechtlich verbindlich

Mini-Beispiel

Ein Eigentümer will wissen, welchen Preis er beim Verkauf erzielen kann.
Ein Kurzgutachten reicht aus.
Wenn dieselbe Immobilie im Zuge einer Scheidung bewertet werden muss, braucht es ein offizielles Verkehrswertgutachten.

😎 Unser Tipp: Überlegen Sie vorher, wofür Sie das Gutachten benötigen.
Für den Immobilienverkauf genügt oft ein Kurzgutachten – bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen führt am Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei.