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Wie unterscheiden sich Gewährleistung und Haftung bei den vier Bauformen?

Wer haftet, wenn Mängel auftreten?

Ein Kratzer im Fensterrahmen, eine undichte Dachrinne oder Risse im Estrich – Fehler passieren auf jeder Baustelle.

Entscheidend ist, wer dafür verantwortlich ist. Je nach Bauform gelten unterschiedliche Regeln für Haftung und Gewährleistung.

Die Unterschiede im Überblick:

  • Einzelvergabe: Sie sind Bauherr und haben mit jedem Handwerker einen eigenen Vertrag. Jeder haftet nur für seine Leistung – Reklamationen müssen Sie also selbst koordinieren.

  • Generalunternehmer (GU): Der GU haftet für alle beauftragten Nachunternehmer. Für Sie ist er alleiniger Ansprechpartner – praktisch und übersichtlich.

  • Architektenhaus: Der Architekt haftet für Planungs- und Überwachungsfehler, nicht für handwerkliche Mängel. Die Handwerker bleiben eigenverantwortlich.

  • Bauträger: Haftet als Bauherr für das gesamte Objekt bis zur Übergabe. Erst danach beginnt die Gewährleistungsfrist – meist fünf Jahre.

Mini-Beispiel:

Wird beim GU-Bau ein Fenster falsch eingebaut, kümmert sich der GU um die Nachbesserung. Bei Einzelvergabe müssen Sie selbst den Fensterbauer ansprechen – und ggf. mit anderen Gewerken abstimmen.

😎 Unser Tipp: Achten Sie auf eine schriftliche Dokumentation aller Abnahmen. Ein sauberes Abnahmeprotokoll erleichtert spätere Mängelansprüche enorm – egal, welche Bauform Sie wählen.