Wie unterscheiden sich die Bauverträge zwischen Generalunternehmer, Bauträger und Architekt?
Drei Modelle, drei rechtliche Welten
Generalunternehmer, Bauträger und Architekt bieten ähnliche Leistungen – aber rechtlich sind ihre Verträge grundverschieden.
Für Bauherren ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten jeweils gelten.
Die Unterschiede im Überblick:
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Generalunternehmervertrag: Werkvertrag nach BGB – Sie bleiben Bauherr, der GU schuldet die Fertigstellung.
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Bauträgervertrag: Mischung aus Kauf- und Werkvertrag, geregelt durch die MaBV. Der Bauträger bleibt bis zur Übergabe Bauherr.
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Architektenvertrag: Planungs- und Überwachungsvertrag nach HOAI – kein Bauvertrag im klassischen Sinn.
Mini-Beispiel:
Beim GU-Vertrag sichern Sie sich Bauleistungen, beim Bauträger kaufen Sie ein fertiges Haus. Der Architektenvertrag regelt nur Planung und Betreuung.
😎 Unser Tipp: Lesen Sie Bauverträge immer genau oder lassen Sie sie prüfen. Ein kleiner Paragraph kann über Haftung, Kosten oder Nachträge entscheiden.