Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wie unterscheiden sich die Bauverträge zwischen Generalunternehmer, Bauträger und Architekt?

Drei Modelle, drei rechtliche Welten

Generalunternehmer, Bauträger und Architekt bieten ähnliche Leistungen – aber rechtlich sind ihre Verträge grundverschieden.

Für Bauherren ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten jeweils gelten.

Die Unterschiede im Überblick:

  • Generalunternehmervertrag: Werkvertrag nach BGB – Sie bleiben Bauherr, der GU schuldet die Fertigstellung.

  • Bauträgervertrag: Mischung aus Kauf- und Werkvertrag, geregelt durch die MaBV. Der Bauträger bleibt bis zur Übergabe Bauherr.

  • Architektenvertrag: Planungs- und Überwachungsvertrag nach HOAI – kein Bauvertrag im klassischen Sinn.

Mini-Beispiel:

Beim GU-Vertrag sichern Sie sich Bauleistungen, beim Bauträger kaufen Sie ein fertiges Haus. Der Architektenvertrag regelt nur Planung und Betreuung.

😎 Unser Tipp: Lesen Sie Bauverträge immer genau oder lassen Sie sie prüfen. Ein kleiner Paragraph kann über Haftung, Kosten oder Nachträge entscheiden.