Wie liest man einen Grundbuchauszug?
Die drei Abteilungen einfach erklärt
Ein Grundbuchauszug sieht auf den ersten Blick kompliziert aus – viele Spalten, Paragraphen und Verweise.
In Wirklichkeit ist er logisch aufgebaut: Er besteht aus Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
So lesen Sie den Auszug:
-
Bestandsverzeichnis:
Hier stehen die „Eckdaten“ der Immobilie – Flurstück, Lage, Größe, ggf. Gebäudebeschreibung. -
Abteilung I – Eigentümer:
Wer gehört zum Grundstück oder zur Wohnung? Hier finden Sie auch, wann und wie das Eigentum erworben wurde (z. B. Kauf, Erbschaft). -
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen:
Alles, was andere mit Ihrer Immobilie dürfen. Zum Beispiel Wegerechte, Wohnrechte oder ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. -
Abteilung III – Grundpfandrechte:
Hier stehen die finanziellen Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken, meistens zugunsten einer Bank.
Stellen Sie sich das Grundbuch wie eine Schubladenkommode vor:
-
In der obersten Schublade liegen die Eigentümer,
-
in der zweiten die Rechte anderer,
-
und in der dritten die Banksicherheiten.
😎 Unser Tipp: Verlangen Sie beim Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug. So sind Sie sicher, dass keine alten Rechte oder Belastungen übersehen werden.