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Wie liest man einen Grundbuchauszug?

Die drei Abteilungen einfach erklärt

Ein Grundbuchauszug sieht auf den ersten Blick kompliziert aus – viele Spalten, Paragraphen und Verweise.

In Wirklichkeit ist er logisch aufgebaut: Er besteht aus Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

So lesen Sie den Auszug:

  • Bestandsverzeichnis:
    Hier stehen die „Eckdaten“ der Immobilie – Flurstück, Lage, Größe, ggf. Gebäudebeschreibung.

  • Abteilung I – Eigentümer:
    Wer gehört zum Grundstück oder zur Wohnung? Hier finden Sie auch, wann und wie das Eigentum erworben wurde (z. B. Kauf, Erbschaft).

  • Abteilung II – Lasten und Beschränkungen:
    Alles, was andere mit Ihrer Immobilie dürfen. Zum Beispiel Wegerechte, Wohnrechte oder ein Vorkaufsrecht der Gemeinde.

  • Abteilung III – Grundpfandrechte:
    Hier stehen die finanziellen Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken, meistens zugunsten einer Bank.

Stellen Sie sich das Grundbuch wie eine Schubladenkommode vor:

  • In der obersten Schublade liegen die Eigentümer,

  • in der zweiten die Rechte anderer,

  • und in der dritten die Banksicherheiten.

😎 Unser Tipp: Verlangen Sie beim Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug. So sind Sie sicher, dass keine alten Rechte oder Belastungen übersehen werden.