Wie lange haben Erben Zeit, über eine Finanzierung zu entscheiden?
Die Uhr tickt – aber es gibt klare Fristen
Wer eine Immobilie mit laufendem Kredit erbt, muss entscheiden: Erbe annehmen, ausschlagen oder das Haus verkaufen? Dafür gilt eine feste Frist.
Gesetzliche Frist:
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Erben haben 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen.
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Befinden sie sich im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.
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Wird das Erbe nicht ausgeschlagen, gilt es automatisch als angenommen – mit allen Schulden.
In Bezug auf die Finanzierung:
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Solange nichts entschieden ist, müssen die Kreditraten weitergezahlt werden.
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Die Bank erwartet frühzeitig Kontaktaufnahme, meist innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall.
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Wer die Raten nicht zahlt, riskiert Mahnungen oder sogar eine Kündigung des Kredits.
Mini-Beispiel:
Ein Haus ist mit 180.000 € belastet. Die Tochter erbt und hat 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Meldet sie sich nicht, gilt das Erbe als angenommen – sie übernimmt automatisch die Schulden.
😎 Unser Tipp: Sofort einen Überblick über Restschuld, Hauswert und mögliche Zusatzkosten verschaffen. So können Erben rechtzeitig und informiert entscheiden.