Wie kann man eine Belastung im Grundbuch löschen lassen?
Eine eingetragene Belastung bleibt bestehen, bis sie offiziell gelöscht wird. Dafür ist ein Antrag beim Grundbuchamt nötig.
Voraussetzung ist, dass der Berechtigte – also die Person oder Institution, zugunsten der das Recht eingetragen wurde – der Löschung schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung nennt man Löschungsbewilligung.
Der Notar reicht sie zusammen mit dem Antrag beim Grundbuchamt ein. Erst nach Eintragung der Löschung ist das Grundstück wieder unbelastet.
Mini-Beispiel:
Ein altes Wegerecht wird nicht mehr benötigt. Der Nachbar erteilt eine Löschungsbewilligung, der Notar reicht sie ein, und das Grundbuchamt entfernt den Eintrag.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie alte Rechte vor dem Verkauf. Unnötige Belastungen zu löschen, kann den Grundstückswert erhöhen.