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Wann zahlt die Bank den Kaufpreis beim Hauskauf aus?

Ohne Notar kein Kauf – und auch keine Auszahlung

Beim Kauf von privat oder über Makler ist immer ein Notar beteiligt.
Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt erst, wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt und die Bank ihre Sicherheiten (z. B. die Grundschuld) nachgewiesen bekommt.

Ablauf der Auszahlung:

  1. Kaufvertrag:
    Der Notar beurkundet den Vertrag und beantragt die Auflassungsvormerkung. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet er die Fälligkeitsmitteilung an Käufer, Verkäufer und auf Wunsch an die Bank.
  2. Prüfung:
    Die Bank prüft die Fälligkeitsmitteilung und die Auszahlungsunterlagen – etwa Grundbuchnachweis, Rangbescheinigung oder Löschungsbewilligungen.
  3. Zahlung:
    Die Bank zahlt direkt an die im Notarschreiben genannten Empfänger – in der Regel den Verkäufer und ggf. Gläubiger, deren Rechte abgelöst werden.
    Ein Notaranderkonto wird nur in Ausnahmefällen genutzt (z. B. bei komplexen Zahlungsaufteilungen).
  4. Beleg:
    Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang, und der Notar meldet der Bank den Vollzug. Danach folgt die Umschreibung im Grundbuch.

Mini-Beispiel:

Sie kaufen ein Haus von privat. Nachdem der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt hat und die Grundschuld eingetragen ist, zahlt Ihre Bank den Kaufpreis gemäß Notarvorgabe direkt an den Verkäufer – kein Umweg über ein Notaranderkonto nötig.

😎 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag und in der Fälligkeitsmitteilung alle Zahlungswege eindeutig geregelt sind. So bleibt die Auszahlung nachvollziehbar und sicher.