Wie funktioniert die Auflassungsvormerkung bei Neubauten?
Schutz auch bei unvollendeten Projekten
Bei Neubauten wird die Immobilie oft gekauft, bevor sie fertiggestellt ist. Hier sichert die Auflassungsvormerkung nicht nur das Grundstück, sondern auch das Recht auf die noch zu errichtende Immobilie.
Der Notar achtet darauf, dass der Schutz lückenlos gilt.
Besonderheiten beim Neubau:
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Eintragung schon vor Baubeginn: Sie sichert das zukünftige Eigentum.
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Verbindung mit Bauträgervertrag: Vormerkung schützt auch das Gebäude, sobald es steht.
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Sicherung bei Teilzahlungen: Ohne Vormerkung darf keine Rate fließen.
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Notar prüft MaBV-Zahlungsplan: Alle Auszahlungen müssen rechtlich zulässig sein.
Mini-Beispiel:
Sie kaufen eine Wohnung im Rohbau. Der Notar sorgt dafür, dass Ihre Auflassungsvormerkung bereits jetzt eingetragen wird – so ist Ihr Anspruch gesichert, auch wenn der Bau noch läuft.
😎 Unser Tipp: Lassen Sie sich vom Notar bestätigen, dass die Vormerkung sowohl Grundstück als auch zukünftiges Gebäude umfasst – besonders wichtig bei Bauträgerprojekten.