Wird geschenktes Geld als Eigenkapital bei der Baufinanzierung anerkannt?
Wann erkennt die Bank geschenktes Geld als Eigenkapital an
Eine Schenkung kann das Fundament für Ihr Eigenkapital entscheidend stärken – gerade, wenn Eltern oder Angehörige bereit sind, Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Zuhause zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass es sich tatsächlich um eine Zuwendung handelt, nicht um ein Darlehen. Die Bank braucht die Gewissheit, dass keine Rückzahlung erwartet wird und Ihr Start in die eigenen vier Wände sorgenfrei gelingen kann.
Oft genügt eine schlichte Bestätigung auf Papier. Hier sollte offen und klar formuliert sein, wer wem wie viel schenkt – und dass keinerlei Rückzahlungspflicht besteht. Bei höheren Beträgen bitten Banken manchmal auch um einen Nachweis, dass der geschenkte Betrag wirklich auf Ihrem Konto angekommen ist.
Damit alles sauber geregelt ist, müssen Schenkungen außerdem den Vorgaben des Geldwäschegesetzes entsprechen: Der Ursprung des Geldes muss für die Bank transparent nachvollziehbar sein. Ein aktueller Kontoauszug oder Sparnachweis der Schenkenden reicht in der Regel aus.
Ein kleines Beispiel aus der Praxis: Ein Elternteil überweist 30.000 Euro als liebevolle Unterstützung für den Immobilienkauf. Mit einer kurzen Schenkungsbestätigung und dem Kontoauszug wird der Betrag unkompliziert als Eigenkapital anerkannt – ein wertvoller Schritt auf dem Weg ins eigene Zuhause.
😎 Unser Tipp: Schenkungen immer transparent machen – je klarer der Nachweis, desto reibungsloser läuft die Finanzierung.