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Wie läuft die Grundschuldbestellung beim Notar wirklich ab?

Ohne Grundschuld keine Auszahlung – so funktioniert es richtig

Damit Ihre Bank den Kredit auszahlen kann, benötigt sie eine Sicherheit im Grundbuch: die Grundschuld. Der Notar bereitet die Grundschuldbestellung vor und beurkundet sie. Danach wird die Grundschuld beim Grundbuchamt eingetragen – nicht auf Basis einer Bankvollmacht, sondern durch Ihren eigenen Antrag oder eine vom Notar beglaubigte Erklärung.

Ablauf in der Praxis:

  1. Grundschuldbestellung:
    Sie unterschreiben beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde. Darin wird geregelt, zugunsten welcher Bank die Grundschuld eingetragen wird.
  2. Einreichung beim Grundbuchamt:
    Der Notar leitet die Unterlagen an das Grundbuchamt weiter. Erst nach erfolgter Eintragung kann die Bank das Darlehen auszahlen.
  3. Bankvollmacht (optional):
    Eine Bankvollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Manche Banken nutzen sie, damit der Notar bestimmte Erklärungen direkt im Namen der Bank abgeben kann – z. B. zur Annahme der Grundschuld.
  4. Löschung alter Sicherheiten:
    Bestehen bereits Grundschulden aus früheren Finanzierungen, kann der Notar auf Anweisung der Bank deren Löschung veranlassen.

Mini-Beispiel:

Ihre Bank zahlt erst aus, wenn die Grundschuld zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen ist. Der Notar bestätigt diese Eintragung (sog. „Grundbuchauszug mit Eintragungsvermerk“) an die Bank – erst dann erfolgt die Auszahlung.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Notartermin, ob alle Bankdaten und Beträge in der Grundschuldbestellungsurkunde korrekt sind. Nachträgliche Änderungen kosten Zeit und Geld.