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Wie läuft die Grundschuldbestellung beim Notar wirklich ab?

Ohne Grundschuld keine Auszahlung – so funktioniert es richtig

Damit Ihre Bank den Kredit auszahlen kann, benötigt sie eine Sicherheit im Grundbuch: die Grundschuld. Der Notar bereitet die Grundschuldbestellung vor und beurkundet sie. Danach wird die Grundschuld beim Grundbuchamt eingetragennicht auf Basis einer Bankvollmacht, sondern durch Ihren eigenen Antrag oder eine vom Notar beglaubigte Erklärung.

Ablauf in der Praxis:

  1. Grundschuldbestellung:
    Sie unterschreiben beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde. Darin wird geregelt, zugunsten welcher Bank die Grundschuld eingetragen wird.
  2. Einreichung beim Grundbuchamt:
    Der Notar leitet die Unterlagen an das Grundbuchamt weiter. Erst nach erfolgter Eintragung kann die Bank das Darlehen auszahlen.
  3. Bankvollmacht (optional):
    Eine Bankvollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Manche Banken nutzen sie, damit der Notar bestimmte Erklärungen direkt im Namen der Bank abgeben kann – z. B. zur Annahme der Grundschuld.
  4. Löschung alter Sicherheiten:
    Bestehen bereits Grundschulden aus früheren Finanzierungen, kann der Notar auf Anweisung der Bank deren Löschung veranlassen.

Mini-Beispiel:

Ihre Bank zahlt erst aus, wenn die Grundschuld zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen ist. Der Notar bestätigt diese Eintragung (sog. „Grundbuchauszug mit Eintragungsvermerk“) an die Bank – erst dann erfolgt die Auszahlung.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Notartermin, ob alle Bankdaten und Beträge in der Grundschuldbestellungsurkunde korrekt sind. Nachträgliche Änderungen kosten Zeit und Geld.