Wie bewertet die Bank gemeinsame Haushalte beim Kredit?
Entscheidend ist, wer finanziell zusammengehört.
Bei einer Finanzierung prüft die Bank nicht nur die einzelnen Antragsteller, sondern den gesamten Haushalt.
Das bedeutet: Wer zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, wird als Einheit betrachtet – auch wenn nur eine Person im Vertrag steht.
Für die Bewertung zählt:
- gemeinsames Einkommen (z. B. Gehalt, Unterhalt, Kindergeld),
- gemeinsame Ausgaben (Miete, Kredite, Versicherungen),
- finanzielle Verpflichtungen aus Partnerschaften oder Familie.
Wer getrennt lebt oder in zwei Haushalten wohnt, muss das belegen – etwa durch Meldebescheinigung oder Trennungsvereinbarung.
Mini-Beispiel:
Herr und Frau Schulte leben zusammen und beantragen gemeinsam einen Kredit. Auch wenn nur er Eigentümer wird, fließen ihre Einkünfte in die Haushaltsrechnung ein – weil sie wirtschaftlich verbunden sind.
😎 Unser Tipp: Halten Sie Haushaltsunterlagen bereit. Eine klare Darstellung der gemeinsamen Finanzen zeigt, dass Ihre Finanzierung solide geplant ist.