Wie beeinflusst ein Todesfall den Beleihungsauslauf und die Kreditkonditionen?
Wenn jemand stirbt, ändern sich die Spielregeln kaum
Der Beleihungsauslauf zeigt, wie hoch der Kredit im Verhältnis zum Immobilienwert ist – ein wichtiger Faktor für die Zinshöhe.
Stirbt ein Kreditnehmer, bleibt dieser Wert erst einmal unverändert: Die Restschuld und der Immobilienwert ändern sich durch den Todesfall nicht.
Aber: Für die Kreditkonditionen kann sich trotzdem etwas verschieben.
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Sind mehrere Kreditnehmer im Vertrag (z. B. Ehepartner) und einer verstirbt, prüft die Bank die Bonität des überlebenden Kreditnehmers neu.
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Fällt das Einkommen dadurch deutlich geringer aus, kann die Bank strengere Bedingungen stellen oder sogar eine zusätzliche Absicherung verlangen.
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Wird die Immobilie vererbt, übernehmen die Erben den Kredit. Auch sie müssen die Bonität nachweisen – sonst gibt’s keine Fortführung zu den alten Konditionen.
Mini-Beispiel:
Ein Paar finanziert 250.000 € bei einem Immobilienwert von 400.000 € → Beleihungsauslauf 62,5 %. Stirbt ein Partner, bleibt dieser Wert gleich. Verdient der überlebende Partner aber deutlich weniger, kann die Bank die Zinsen anheben oder eine Risikoabsicherung fordern.
😎 Unser Tipp: Eine Risikolebensversicherung verhindert, dass die Finanzierung wackelt – die Restschuld sinkt, der Beleihungsauslauf verbessert sich und die Zinsen bleiben günstig.