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Informiert der Notar die Bank über die Kaufpreisfälligkeit?

Reibungsloser Ablauf durch klare Kommunikation

Beim Immobilienkauf ist der Notar die zentrale Schnittstelle zwischen Käufer, Verkäufer und Bank. Oft wird angenommen, der Notar informiere direkt die Bank über die Fälligkeit des Kaufpreises – das stimmt jedoch nicht ganz.

So läuft es in der Praxis ab:

  • Fälligkeitsmitteilung: Der Notar informiert den Käufer, dass der Kaufpreis nun gezahlt werden darf.
    Diese Mitteilung reicht der Käufer anschließend an seine Bank weiter, um die Auszahlung auszulösen.
  • Grundschuldbestellung: Der Notar erstellt die Grundschuld und übermittelt alle nötigen Unterlagen an die Bank.
  • Zahlungsfreigabe: Nach Prüfung überweist die Bank den Kaufpreis an den Verkäufer oder auf das Notaranderkonto.
  • Bestätigung: Der Notar überwacht den Zahlungseingang und meldet den Vollzug der Eigentumsübertragung.

Mini-Beispiel:
Der Notar stellt die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer aus.
Dieser leitet sie an seine Bank weiter. Erst dann prüft die Bank und gibt die Auszahlung des Kaufpreises frei.

😎 Unser Tipp: Leiten Sie die Fälligkeitsmitteilung sofort an Ihre Bank weiter.
So vermeidet man Verzögerungen bei der Auszahlung und beim Eigentumsübergang