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Wird Pflegegeld oder Waisenrente beim Immobilienkredit anerkannt?

So bewerten Banken staatliche Unterstützungen

Pflegegeld oder Waisenrente sind wertvolle Hilfen im Alltag – werden bei der Baufinanzierung jedoch in der Regel nicht als Einkommen anerkannt.

Warum Banken diese Einkünfte nicht ansetzen:
Waisenrente und Pflegegeld sind zweckgebunden und stehen nicht zur freien Verfügung.
Sie dienen ausschließlich der Versorgung des Kindes oder Pflegebedürftigen und sind meist zeitlich begrenzt.

Da sie jederzeit entfallen können, werden sie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht in die Haushaltsrechnung einbezogen.

Was Banken dennoch sehen möchten:

  • Nachweise über regelmäßige Zahlung (zur Plausibilität)
  • Nachvollziehbare Sicherstellung des Lebensunterhalts unabhängig von diesen Leistungen

Mini-Beispiel:
Eine Pflegeelternteil erhält monatlich Pflegegeld.
Die Bank berücksichtigt diese Zahlung nicht als Einkommen, da sie zweckgebunden ist – sie prüft stattdessen die eigene Einkommensbasis der Antragstellerin.

😎 Unser Tipp: Bauen Sie Ihre Finanzierung immer ohne Pflegegeld oder Waisenrente als Einkommen auf. So bleibt das Konzept tragfähig, auch wenn sich staatliche Leistungen ändern.