Wer zahlt die Rate bis zur Klärung des Erbes?
Die Bank will ihr Geld – egal, was passiert
Auch wenn nach einem Todesfall noch nicht feststeht, wer offiziell erbt: Die Kreditraten für die Immobilie müssen weitergezahlt werden. Die Bank hat Anspruch auf ihr Geld, unabhängig davon, ob die Erbfrage schon geklärt ist.
In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten:
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Ehepartner oder Mitdarlehensnehmer zahlen die Raten wie gewohnt weiter. Sie sind ohnehin Vertragspartner und bleiben voll verantwortlich.
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Hinterbliebene/Erben übernehmen die Zahlungen vorläufig, bis das Erbe rechtlich geregelt ist. Tun sie das nicht, drohen Mahnungen oder sogar eine Kündigung des Kredits.
Mini-Beispiel:
Ein Haus ist noch mit 120.000 € belastet. Der Eigentümer stirbt, die Kinder sind Erben. Bis der Erbschein vorliegt, zahlen sie die monatliche Rate weiter – sonst würde die Bank Verzugszinsen berechnen oder im schlimmsten Fall die Finanzierung kündigen.
Wichtig: Auch wenn später jemand das Erbe ausschlägt, bleiben die bis dahin gezahlten Raten rechtlich wirksam.
😎 Unser Tipp: Frühzeitig mit der Bank sprechen. Viele Institute bieten Übergangslösungen an, z. B. Stundung der Raten bis zur endgültigen Klärung.