Wer zahlt den Kredit nach einer Scheidung oder Trennung?
Warum beide Partner weiter haften
Nach einer Scheidung oder Trennung bleibt oft die Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Immobilienkredit?
Die Antwort ist klar – solange die Bank keinen Kreditnehmer entlässt, haften beide weiter.
Das bedeutet konkret:
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Gesamtschuldner-Prinzip: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben. Damit kann die Bank sich aussuchen, von wem sie die Raten verlangt – auch von nur einem allein.
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Interne Aufteilung: Wer im Haus bleibt, übernimmt oft die Zahlungen. Das muss aber zwischen den Ex-Partnern geregelt werden, die Bank interessiert sich dafür nicht.
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Schuldhaftentlassung: Erst wenn die Bank offiziell einen Partner aus dem Vertrag entlässt, haftet dieser nicht mehr.
Stellen Sie sich den Kredit wie ein gemeinsames Handy-Abo vor: Solange beide im Vertrag stehen, kann der Anbieter auch nur einen von beiden zur Kasse bitten – egal, wer das Handy nutzt.
😎 Unser Tipp: Klären Sie mit der Bank, ob eine Schuldhaftentlassung möglich ist. Wenn nicht, regeln Sie vertraglich untereinander, wer die Raten übernimmt – sonst drohen Streit und Zahlungsprobleme.