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Wer wird Eigentümer, wenn mehrere Personen den Kauf- oder Bauvertrag unterschreiben?

Hauskauf oder Hausbau zu zweit, mit Familie oder Freunden einfach erklärt

Ob Hauskauf oder Hausbau – wenn mehrere Personen gemeinsam unterschreiben, taucht schnell die Frage auf: Wem gehört die Immobilie dann eigentlich?

Grundregel:

Eigentümer wird, wer im Kauf- oder Bauvertrag steht und anschließend im Grundbuch eingetragen wird. Das Grundbuch ist die offizielle Besitzurkunde. Alle Personen, die dort eingetragen sind, sind Miteigentümer – und zwar genau zu den Anteilen, die im Vertrag vereinbart werden.

Wie wird verteilt?

  • Zu zweit: oft 50/50, möglich sind aber auch 70/30 oder andere Quoten.

  • Zu dritt oder mehr: z. B. 40 % für Person A, 40 % für Person B, 20 % für Person C.

Wichtig:

Die Bank schaut nicht auf diese Quoten. Wenn alle den Kredit unterschreiben, haften alle gesamtschuldnerisch – also jeder für die gesamte Summe.

Mini-Beispiele

  • Ehepaar kauft oder baut: Beide unterschreiben, beide werden mit je 50 % Eigentum eingetragen.

  • Paar + Elternteil baut zusammen: Anna und Ben unterschreiben mit Annas Mutter einen Bauvertrag. Vereinbart ist: Anna 40 %, Ben 40 %, Mutter 20 %. Genau so erscheint es später im Grundbuch.

  • Geschwister kaufen ein Grundstück und bauen: Die Anteile können z. B. 50/30/20 sein – je nach Vereinbarung.

😎 Unser Tipp: Ob Kauf oder Bau, legen Sie die Eigentumsanteile klar im Vertrag fest – das spart später Ärger und macht die Besitzverhältnisse eindeutig.