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Wer verlangt bei Bauträgerprojekten eine Finanzierungsbestätigung – und wozu?

Sicherheit für Bauträger, Notar und Käufer

Bei Bauträgerprojekten wird oft eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Wer fordert sie? In der Regel der Bauträger (bzw. Verkäufer) – häufig auch der Notar als Fälligkeitsvoraussetzung, bevor erste Kaufpreisraten abgerufen werden. Wer stellt sie aus? Ihre Bank.

Wozu dient die Bestätigung?

  • Zahlungssicherheit: Der Bauträger weiß, dass die nach MaBV fälligen Raten bezahlt werden können.

  • Projektstart: Sie ist oft Voraussetzung für Baubeginn bzw. Abruf der ersten Rate.

  • Ablaufklarheit: Der Notar kann Kaufpreisfälligkeit sicher abwickeln.

Was steht drin?

  • Bestätigte Gesamtsumme (Kaufpreis Grundstück + Haus)

  • Objekt-/Vertragsbezug (Adresse, Aktenzeichen)

  • Gültigkeit und ggf. Auflagen (z. B. Eintragung Grundschuld)

Wann brauchen Sie sie?

  • Spätestens kurz nach Beurkundung, oft vor Baubeginn bzw. vor dem ersten Ratenabruf nach MaBV.

Mini-Beispiel

Kaufpreis 520.000 €. Der Bauträger fordert vor Erdarbeiten eine Finanzierungsbestätigung. Die Bank bestätigt 520.000 € (unter Auflage Grundschuldeintrag). Erst dann ruft der Bauträger die erste Rate ab.

😎 Unser Tipp: Klären Sie die Bestätigung frühzeitig mit Ihrer Bank. Geben Sie Notarentwurf, Zahlungsplan (MaBV) und Bauträgervertrag mit – so kommt die Zusage passgenau und ohne Verzögerungen.