Wer darf Darlehensnehmer bei einer Baufinanzierung sein?
Nur wer wirtschaftlich und rechtlich beteiligt ist.
Grundsätzlich dürfen nur natürliche Personen Darlehensnehmer sein – also echte Menschen, keine Unternehmen oder Vereine.
Juristische Personen wie GmbHs, Stiftungen oder Vereine werden nicht finanziert, außer im gewerblichen Bereich oder bei klarer Trennung zum Privatvermögen.
Ebenso sind Bauherrengemeinschaften oder GbRs mit mehreren Beteiligten grundsätzlich ausgeschlossen, weil sich die Haftung schwer prüfen lässt.
Jede Bank verlangt, dass alle Darlehensnehmer persönlich identifiziert werden und über eine wirtschaftliche Beziehung zum Objekt verfügen.
Zulässig ist in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Darlehensnehmern pro Haushalt – meist zwei. Wer den Kredit aktiv mitträgt, also in die Rückzahlung eingebunden ist oder wirtschaftlich profitiert, kann aufgenommen werden.
Mini-Beispiel:
Ein Paar beantragt gemeinsam ein Darlehen. Die Eltern, die eine kleine Eigenleistung erbringen, werden nicht als Darlehensnehmer aufgenommen – sie gelten nur als Unterstützer.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie vor Antragstellung, ob alle Beteiligten wirklich Darlehensnehmer sein müssen. Oft reicht es, wenn ein Partner Eigentümer wird und der andere nur als Sicherungsgeber auftritt.