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Wer darf in Deutschland eine Baufinanzierung beantragen?

Staatsangehörigkeit spielt eine Rolle.

Grundsätzlich kann jede Person eine Baufinanzierung in Deutschland beantragen – entscheidend ist, wer hier dauerhaft leben und arbeiten darf.

Denn nur wer rechtlich und wirtschaftlich „fußgefasst“ hat, gilt für Banken als kreditfähig.

Was Banken prüfen:

Ob Sie EU-Bürger sind oder aus einem Drittstaat kommen, beeinflusst die Anforderungen.

EU- und EWR-Bürger dürfen sich frei in Deutschland aufhalten und arbeiten – sie gelten daher in der Regel als problemlos finanzierbar.

Bei anderen Staatsangehörigkeiten verlangt die Bank Nachweise über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und eine gültige Arbeitserlaubnis.

Was bei befristetem Aufenthalt gilt:

Läuft der Aufenthaltstitel bald aus, kann die Bank die Kreditlaufzeit begrenzen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis stärkt die Chancen erheblich.

Mini-Beispiel:
Ein Antragsteller aus Kanada mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis gilt wie ein Inländer – die Bank behandelt den Antrag ohne Einschränkungen.

😎 Unser Tipp: Reichen Sie aktuelle Nachweise zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis direkt mit ein. Das erspart Rückfragen und zeigt Verlässlichkeit.