Wer darf in Deutschland eine Baufinanzierung beantragen?
Staatsangehörigkeit spielt eine Rolle.
Grundsätzlich kann jede Person eine Baufinanzierung in Deutschland beantragen – entscheidend ist, wer hier dauerhaft leben und arbeiten darf.
Denn nur wer rechtlich und wirtschaftlich „fußgefasst“ hat, gilt für Banken als kreditfähig.
Was Banken prüfen:
Ob Sie EU-Bürger sind oder aus einem Drittstaat kommen, beeinflusst die Anforderungen.
EU- und EWR-Bürger dürfen sich frei in Deutschland aufhalten und arbeiten – sie gelten daher in der Regel als problemlos finanzierbar.
Bei anderen Staatsangehörigkeiten verlangt die Bank Nachweise über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und eine gültige Arbeitserlaubnis.
Was bei befristetem Aufenthalt gilt:
Läuft der Aufenthaltstitel bald aus, kann die Bank die Kreditlaufzeit begrenzen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis stärkt die Chancen erheblich.
Mini-Beispiel:
Ein Antragsteller aus Kanada mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis gilt wie ein Inländer – die Bank behandelt den Antrag ohne Einschränkungen.
😎 Unser Tipp: Reichen Sie aktuelle Nachweise zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis direkt mit ein. Das erspart Rückfragen und zeigt Verlässlichkeit.