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Wer darf eine Immobilienbewertung machen?

Vom Makler bis zum Gutachter – wer ist zuständig?

Wenn es um den Immobilienwert geht, stellt sich schnell die Frage: Wer darf den eigentlich festlegen? Die Antwort: Es kommt darauf an, wofür die Bewertung gebraucht wird.

Mögliche Ansprechpartner:

  • Makler: Ermitteln oft eine Verkaufspreis-Einschätzung. Praktisch, aber nicht amtlich anerkannt.

  • Banken: Bewerten Immobilien für Finanzierungen – dabei zählt der Beleihungswert. Dieser ist meist niedriger als der Marktwert.

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Deren Gutachten haben vor Gericht oder bei Behörden Gewicht (z. B. bei Scheidung, Erbschaft, Streitfällen).

  • Freie Gutachter: Können ebenfalls den Immobilienwert ermitteln, haben aber nicht den gleichen rechtlichen Stellenwert wie vereidigte Experten.

Mini-Beispiel

Ein Eigentümer möchte verkaufen: Ein Makler erstellt eine Verkaufseinschätzung. Für die Finanzierung bewertet zusätzlich die Bank. Bei einer Erbschaft wiederum braucht es ein offizielles Gutachten vom Sachverständigen.

😎 Unser Tipp: Überlegen Sie zuerst, wofür Sie die Bewertung brauchen. Für Verkauf reicht oft ein Makler, für gerichtsfeste Bewertungen brauchen Sie unbedingt einen Sachverständigen.