Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Nur Personen mit berechtigtem Interesse.

Das Grundbuch ist kein öffentlich zugängliches Register. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Eigentümer dürfen das immer. Käufer, Banken, Notare und Behörden dürfen es dann, wenn sie ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse belegen – etwa durch einen Kaufvertrag oder eine Finanzierungsanfrage.

Der Antrag auf Einsicht erfolgt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Alternativ kann der Notar die Einsicht digital beantragen. Wer keine rechtliche Verbindung zum Grundstück hat, bekommt keine Auskunft.

Der Datenschutz im Grundbuchrecht ist streng geregelt und schützt Eigentümer vor Missbrauch persönlicher Daten.

Mini-Beispiel:
Eine Bank möchte ein Darlehen absichern. Sie beantragt über den Notar Einsicht ins Grundbuch, um bestehende Rechte oder Grundschulden zu prüfen.

😎 Unser Tipp: Wenn Sie das Grundbuch einsehen möchten, lassen Sie das über den Notar laufen. Das spart Zeit – und Sie erhalten einen geprüften, aktuellen Auszug.