Welche Zusatzkosten entstehen beim Hausbau durch behördliche Auflagen?
Wenn die Behörde mehr verlangt
Neben den üblichen Baukosten und Baunebenkosten gibt es noch einen Posten, den viele Bauherren übersehen: Zusatzkosten durch behördliche Auflagen. Diese entstehen, wenn die Baugenehmigung bestimmte Extras vorschreibt.
Typische Auflagen und ihre Kosten:
- Stellplätze/Garage: In vielen Gemeinden Pflicht. Kosten je nach Lösung
5.000–20.000 €. - Brandschutzauflagen: Zusätzliche Türen, Wände oder Löschtechnik können mehrere Tausend Euro ausmachen.
- Umweltschutz: Zisternen zur Regenwassernutzung, Versickerungsanlagen oder Dachbegrünung. Kosten schnell 2.000–10.000 €.
- Lärmschutz: Verstärkte Fenster oder Dämmungen, wenn das Grundstück z. B. an einer Straße liegt.
Wichtig: Diese Kosten stehen oft nicht im Bauvertrag, sondern ergeben sich erst aus der Baugenehmigung.
Mini-Beispiel
Ein Bauherr plant sein Haus ohne Garage. Die Gemeinde verlangt jedoch zwei Stellplätze. Lösung: Carportbau für 12.000 € – ein Kostenpunkt, der vorher nicht im Budget stand.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) frühzeitig. So wissen Sie, welche Extras verpflichtend werden können.