Welche Vollmacht akzeptiert die Bank bei einem Kreditvertrag?
Unterschriften dürfen nicht einfach delegiert werden.
Beim Abschluss oder bei Änderungen eines Kreditvertrags darf nur der Darlehensnehmer selbst unterschreiben – oder jemand mit einer nachweislich gültigen Vollmacht.
Diese Vollmacht muss:
- schriftlich erstellt sein,
- notariell beglaubigt oder von der Bank anerkannt werden,
- und den genauen Umfang festlegen (z. B. Vertragsunterzeichnung oder Auszahlungsantrag).
Allgemeine oder alte Vollmachten werden nicht immer akzeptiert, besonders wenn sie sich nicht ausdrücklich auf Immobilienfinanzierungen beziehen.
Mini-Beispiel:
Ein Käufer ist im Ausland und kann den Vertrag nicht persönlich unterschreiben. Seine Schwester handelt mit notariell beglaubigter Vollmacht – die Bank akzeptiert sie nach Prüfung.
😎 Unser Tipp: Nutzen Sie für Finanzierungen am besten eine aktuelle, genau formulierte Vollmacht. Das spart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.