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Welche Vollmacht akzeptiert die Bank bei einem Kreditvertrag?

Unterschriften dürfen nicht einfach delegiert werden.

Beim Abschluss oder bei Änderungen eines Kreditvertrags darf nur der Darlehensnehmer selbst unterschreiben – oder jemand mit einer nachweislich gültigen Vollmacht.

Diese Vollmacht muss:

  • schriftlich erstellt sein,
  • notariell beglaubigt oder von der Bank anerkannt werden,
  • und den genauen Umfang festlegen (z. B. Vertragsunterzeichnung oder Auszahlungsantrag).

Allgemeine oder alte Vollmachten werden nicht immer akzeptiert, besonders wenn sie sich nicht ausdrücklich auf Immobilienfinanzierungen beziehen.

Mini-Beispiel:
Ein Käufer ist im Ausland und kann den Vertrag nicht persönlich unterschreiben. Seine Schwester handelt mit notariell beglaubigter Vollmacht – die Bank akzeptiert sie nach Prüfung.

😎 Unser Tipp: Nutzen Sie für Finanzierungen am besten eine aktuelle, genau formulierte Vollmacht. Das spart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.