Welche Urteile des BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung sind wichtig?
Rechtsprechung einfach erklärt
Die Vorfälligkeitsentschädigung sorgt immer wieder für Streit zwischen Kunden und Banken.
Kein Wunder, dass sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach damit befasst hat. Einige Urteile sind besonders wichtig.
Wichtige BGH-Entscheidungen:
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Transparenzpflicht der Banken
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Banken müssen nachvollziehbar erklären, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
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Wenn die Berechnung nicht offengelegt wird, ist die Forderung unwirksam.
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Keine versteckten Zusatzgebühren
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Die Bank darf nur den tatsächlichen Zinsverlust berechnen.
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Extra-Pauschalen oder „Bearbeitungskosten“ sind nicht zulässig.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Ist die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft, kann der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden.
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Folge: Keine Vorfälligkeitsentschädigung.
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Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB)
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Nach 10 Jahren Zinsbindung dürfen Kunden kündigen – ohne Vorfälligkeit.
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Banken dürfen diese gesetzliche Regel nicht einschränken.
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Der BGH schützt Kreditnehmer vor überhöhten oder intransparenten Forderungen. Die Bank darf nur das verlangen, was ihr wirklich an Zinsen entgeht – und muss das klar belegen.
😎 Unser Tipp: Wenn Ihre Vorfälligkeitsentschädigung sehr hoch erscheint oder nicht nachvollziehbar berechnet wurde, lohnt es sich, auf die BGH-Urteile zu verweisen und die Forderung prüfen zu lassen.