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Welche Unterlagen will die Bank bei Geschäftsführern?

Wenn das Gehalt allein nicht reicht

Bei beteiligten Geschäftsführern reicht die Gehaltsabrechnung selten aus. Banken möchten wissen, wie gesund das Unternehmen ist – schließlich hängt davon das Einkommen ab.

Was Banken verlangen

  • Geschäftsführervertrag und Gesellschafterliste
  • Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei Jahre
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Steuerbescheide des Antragstellers
  • ggf. Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag

Die Unterlagen zeigen, wie stabil das Unternehmen wirtschaftet und wie verlässlich das Gehalt ist. Wer Anteile hält, trägt Mitverantwortung – und das will die Bank belegt sehen.

Mini-Beispiel:
Frau Langer ist Geschäftsführerin mit 40 % Anteilen. Ihre Bank fordert neben Gehaltsnachweisen auch die Firmenbilanzen. Erst danach wird ihr Einkommen vollständig anerkannt.

😎 Unser Tipp: Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller läuft die Prüfung. Aktuelle und vollständige Unterlagen sind bei Beteiligten Pflicht, nicht Kür.