Welche Unterlagen will die Bank bei Geschäftsführern?
Wenn das Gehalt allein nicht reicht
Bei beteiligten Geschäftsführern reicht die Gehaltsabrechnung selten aus. Banken möchten wissen, wie gesund das Unternehmen ist – schließlich hängt davon das Einkommen ab.
Was Banken verlangen
- Geschäftsführervertrag und Gesellschafterliste
- Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei Jahre
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Steuerbescheide des Antragstellers
- ggf. Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
Die Unterlagen zeigen, wie stabil das Unternehmen wirtschaftet und wie verlässlich das Gehalt ist. Wer Anteile hält, trägt Mitverantwortung – und das will die Bank belegt sehen.
Mini-Beispiel:
Frau Langer ist Geschäftsführerin mit 40 % Anteilen. Ihre Bank fordert neben Gehaltsnachweisen auch die Firmenbilanzen. Erst danach wird ihr Einkommen vollständig anerkannt.
😎 Unser Tipp: Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller läuft die Prüfung. Aktuelle und vollständige Unterlagen sind bei Beteiligten Pflicht, nicht Kür.