Welche Rolle spielt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bei Auszahlungen?
Gesetzlicher Schutz für Bauherren und Banken
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt ganz genau, wann und wie Auszahlungen bei Bauträgerprojekten erfolgen dürfen.
Sie schützt Käufer davor, dass zu viel Geld zu früh fließt – und sorgt für Transparenz bei jedem Bauabschnitt.
Das regelt die MaBV konkret:
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Ratenhöhe: Jede Rate darf nur einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises ausmachen.
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Reihenfolge: Zahlungen sind klar an Baufortschritte gekoppelt (z. B. Rohbau, Dach, Innenausbau).
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Nachweise: Der Bauträger muss jede Leistungsstufe belegen, bevor die Bank zahlt.
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Sicherheit: Keine Auszahlung ohne Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Mini-Beispiel: Der Bauträger fordert die zweite Rate an. Laut MaBV darf diese erst gezahlt werden, wenn der Rohbau tatsächlich steht – die Bank prüft das genau.
😎 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der Zahlungsplan Ihres Bauträgers der MaBV entspricht. So sind Ihre Auszahlungen immer rechtlich abgesichert.