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Welche Rolle spielt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bei Auszahlungen?

Gesetzlicher Schutz für Bauherren und Banken

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt ganz genau, wann und wie Auszahlungen bei Bauträgerprojekten erfolgen dürfen.

Sie schützt Käufer davor, dass zu viel Geld zu früh fließt – und sorgt für Transparenz bei jedem Bauabschnitt.

Das regelt die MaBV konkret:

  • Ratenhöhe: Jede Rate darf nur einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises ausmachen.

  • Reihenfolge: Zahlungen sind klar an Baufortschritte gekoppelt (z. B. Rohbau, Dach, Innenausbau).

  • Nachweise: Der Bauträger muss jede Leistungsstufe belegen, bevor die Bank zahlt.

  • Sicherheit: Keine Auszahlung ohne Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Mini-Beispiel: Der Bauträger fordert die zweite Rate an. Laut MaBV darf diese erst gezahlt werden, wenn der Rohbau tatsächlich steht – die Bank prüft das genau.

😎 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der Zahlungsplan Ihres Bauträgers der MaBV entspricht. So sind Ihre Auszahlungen immer rechtlich abgesichert.