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Welche Rechte habe ich bei zu hoher Vorfälligkeitsentschädigung?

So können Sie sich wehren

Manche Banken setzen die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch an – oft in der Hoffnung, dass Kunden die Rechnung ungeprüft akzeptieren. Doch Sie haben Rechte, wenn die Forderung nicht korrekt ist.

Ihre wichtigsten Rechte:

  1. Transparenzpflicht der Bank

    • Die Bank muss offenlegen, wie sie die Entschädigung berechnet hat.

    • Ohne nachvollziehbare Berechnung ist die Forderung unwirksam.

  2. Prüfung der Berechnung

    • Die Bank darf nur den tatsächlichen Zinsverlust ansetzen.

    • Zusätzliche Bearbeitungsgebühren sind nicht erlaubt (BGH-Urteile).

  3. Widerrufsrecht

    • Enthält Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie den Kredit auch nach Jahren widerrufen – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

  4. Sonderkündigungsrechte

    • Nach 10 Jahren Zinsbindung (§ 489 BGB) dürfen Sie kündigen, ohne Entschädigung zu zahlen.

So gehen Sie vor:

  • Fordern Sie eine schriftliche und detaillierte Berechnung an.

  • Lassen Sie die Forderung durch Verbraucherzentrale oder Anwalt prüfen.

  • Weisen Sie die Bank schriftlich auf Unklarheiten oder Fehler hin.

Die Bank darf nur den „echten“ Zinsverlust berechnen – nicht mehr. Wenn sie übertreibt, können Sie sich wehren.

😎 Unser Tipp: Zahlen Sie nie blind. Eine unabhängige Prüfung lohnt sich fast immer – schon kleine Rechenfehler können Tausende Euro Unterschied machen.