Welche Rechte habe ich bei zu hoher Vorfälligkeitsentschädigung?
So können Sie sich wehren
Manche Banken setzen die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch an – oft in der Hoffnung, dass Kunden die Rechnung ungeprüft akzeptieren. Doch Sie haben Rechte, wenn die Forderung nicht korrekt ist.
Ihre wichtigsten Rechte:
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Transparenzpflicht der Bank
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Die Bank muss offenlegen, wie sie die Entschädigung berechnet hat.
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Ohne nachvollziehbare Berechnung ist die Forderung unwirksam.
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Prüfung der Berechnung
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Die Bank darf nur den tatsächlichen Zinsverlust ansetzen.
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Zusätzliche Bearbeitungsgebühren sind nicht erlaubt (BGH-Urteile).
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Widerrufsrecht
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Enthält Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie den Kredit auch nach Jahren widerrufen – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
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Sonderkündigungsrechte
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Nach 10 Jahren Zinsbindung (§ 489 BGB) dürfen Sie kündigen, ohne Entschädigung zu zahlen.
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So gehen Sie vor:
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Fordern Sie eine schriftliche und detaillierte Berechnung an.
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Lassen Sie die Forderung durch Verbraucherzentrale oder Anwalt prüfen.
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Weisen Sie die Bank schriftlich auf Unklarheiten oder Fehler hin.
Die Bank darf nur den „echten“ Zinsverlust berechnen – nicht mehr. Wenn sie übertreibt, können Sie sich wehren.
😎 Unser Tipp: Zahlen Sie nie blind. Eine unabhängige Prüfung lohnt sich fast immer – schon kleine Rechenfehler können Tausende Euro Unterschied machen.