Welche Rücktrittsklauseln gibt es beim Notarvertrag?
Die wichtigsten Absicherungen im Überblick
Ein Immobilienkauf ist eine große Entscheidung – und meistens endgültig, sobald Sie beim Notar unterschreiben.
Doch es gibt Rücktrittsklauseln, die Sie im Vertrag vereinbaren können. Sie sind wie ein Sicherheitsnetz: Wenn bestimmte Bedingungen nicht eintreten, dürfen Sie ohne Strafe vom Vertrag zurücktreten.
Hier die gängigsten Varianten:
| Rücktrittsklausel | Worum geht’s? | Kurz erklärt |
| Finanzierungsklausel | Bank gibt keinen Kredit | Sie können zurücktreten, wenn die Finanzierung scheitert. |
| Genehmigungsklausel | Behördliche Zustimmung fehlt | Rücktritt möglich, falls z. B. Gemeinde oder Bauamt „Nein“ sagen. |
| Vorkaufsrechts-Klausel | Gemeinde oder Berechtigte üben Vorkaufsrecht aus | Der Vertrag wird hinfällig, wenn jemand anderes an Ihrer Stelle kauft. |
| Baurechts-/Nutzungs-Klausel | Geplante Nutzung nicht genehmigt | Schutz, wenn Sie etwa ein Grundstück kaufen, aber keine Baugenehmigung bekommen. |
| Verkäufer-Klausel | Verkäufer erfüllt Pflichten nicht | Z. B. wenn Grundschuld nicht gelöscht oder Übergabe nicht möglich ist. |
Ein Beispiel: Rücktrittsklauseln sind wie eine Reiserücktrittsversicherung. Sie hoffen, dass Sie sie nie brauchen – aber wenn etwas schiefgeht, sind Sie froh, dass Sie abgesichert sind.
😎 Unser Tipp: Klären Sie mit dem Notar, welche Klauseln für Ihren Kauf sinnvoll sind. Nicht alles ist immer nötig – aber die richtige Klausel kann im Ernstfall viel Geld und Nerven sparen.