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Welche Rücktrittsklauseln gibt es beim Notarvertrag?

Die wichtigsten Absicherungen im Überblick

Ein Immobilienkauf ist eine große Entscheidung – und meistens endgültig, sobald Sie beim Notar unterschreiben.

Doch es gibt Rücktrittsklauseln, die Sie im Vertrag vereinbaren können. Sie sind wie ein Sicherheitsnetz: Wenn bestimmte Bedingungen nicht eintreten, dürfen Sie ohne Strafe vom Vertrag zurücktreten.

Hier die gängigsten Varianten:

Rücktrittsklausel Worum geht’s? Kurz erklärt
Finanzierungsklausel Bank gibt keinen Kredit Sie können zurücktreten, wenn die Finanzierung scheitert.
Genehmigungsklausel Behördliche Zustimmung fehlt Rücktritt möglich, falls z. B. Gemeinde oder Bauamt „Nein“ sagen.
Vorkaufsrechts-Klausel Gemeinde oder Berechtigte üben Vorkaufsrecht aus Der Vertrag wird hinfällig, wenn jemand anderes an Ihrer Stelle kauft.
Baurechts-/Nutzungs-Klausel Geplante Nutzung nicht genehmigt Schutz, wenn Sie etwa ein Grundstück kaufen, aber keine Baugenehmigung bekommen.
Verkäufer-Klausel Verkäufer erfüllt Pflichten nicht Z. B. wenn Grundschuld nicht gelöscht oder Übergabe nicht möglich ist.

Ein Beispiel: Rücktrittsklauseln sind wie eine Reiserücktrittsversicherung. Sie hoffen, dass Sie sie nie brauchen – aber wenn etwas schiefgeht, sind Sie froh, dass Sie abgesichert sind.

😎 Unser Tipp: Klären Sie mit dem Notar, welche Klauseln für Ihren Kauf sinnvoll sind. Nicht alles ist immer nötig – aber die richtige Klausel kann im Ernstfall viel Geld und Nerven sparen.