Welche Kosten entstehen durch Eintragungen im Grundbuch?
Für jede Eintragung fallen Gebühren nach Gerichtskostengesetz an.
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert – also dem Wert des Rechts oder der Immobilie. Bei einem Eigentumswechsel betragen die Gebühren für die Eintragung rund 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises.
Für die Löschung oder Änderung von Rechten fallen meist kleinere Pauschalen an.
Neben den Grundbuchkosten kommen Notargebühren hinzu, da Eintragungen immer über den Notar erfolgen müssen.
Insgesamt liegen die Kosten für Notar und Grundbuch zusammen bei etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
Mini-Beispiel:
Bei einem Grundstückskauf über 300.000 € betragen die Notar- und Grundbuchkosten etwa 4.500 bis 6.000 €.
😎 Unser Tipp: Kalkulieren Sie die Grundbuch- und Notarkosten immer fest in Ihre Finanzierung ein – sie gehören zu den unvermeidbaren Kaufnebenkosten.