Welche Aufenthaltstitel erkennt die Bank bei einer Immobilienfinanzierung an?
Nicht jede Karte bedeutet Daueraufenthalt.
In Deutschland gibt es verschiedene Aufenthaltstitel im Kartenformat.
Die bekannteste ist die Blaue Karte EU, daneben existieren weitere Varianten.
Für Banken zählt vor allem, ob der Aufenthalt befristet oder unbefristet ist – denn das beeinflusst die Kreditlaufzeit und das Risiko.
Welche Karten verbreitet sind
- Blaue Karte EU: für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss und Mindestgehalt.
- Aufenthaltserlaubnis-Karte: befristet, für bestimmte Zwecke (z. B. Familiennachzug, Studium, Arbeit).
- Niederlassungserlaubnis-Karte: unbefristet, dauerhafter Aufenthalt in Deutschland.
- Daueraufenthalt-EU-Karte: erlaubt auch den Umzug in andere EU-Länder.
Worin sie sich unterscheiden
Die Blaue Karte EU ist meist auf vier Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Die Niederlassungserlaubnis gilt dagegen unbefristet.
Wie Banken Aufenthaltstitel bewerten
Für Banken sind unbefristete Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) das stärkste Signal für langfristige Stabilität.
Befristete Aufenthaltstitel – etwa eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken – können ebenfalls zur Finanzierung führen,
werden aber häufig strenger geprüft. In der Praxis verlangen Banken dann oft mehr Eigenkapital, einen länger gültigen Aufenthaltstitel (mind. 1–2 Jahre Restlaufzeit) oder zusätzliche Sicherheiten.
Mini-Beispiel:
Eine Ärztin aus Indien besitzt eine Blaue Karte EU, die bald in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt wird. Die Bank akzeptiert ihren Titel bereits jetzt – mit dem Hinweis auf die bevorstehende Verlängerung und die stabile Beschäftigung.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Karte vor dem Bankgespräch. Je klarer Ihr Status ist, desto einfacher wird die Kreditprüfung.