Wie funktioniert der Zahlungsplan nach MaBV beim Bauträgerhaus?
So sichern Gesetze Ihre Zahlungen ab
Beim Bauträgerhaus zahlen Käufer den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in Raten nach Baufortschritt. Grundlage dafür ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Sie legt genau fest, wann und in welcher Höhe ein Bauträger Geld verlangen darf – so sind Käufer gesetzlich geschützt.
Die 7 Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV
- 30 % – nach Beginn der Erdarbeiten (Fundament oder Bodenplatte)
- 40 % – nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmerarbeiten
- 8 % – nach Fertigstellung der Dachflächen und Dachrinnen
- 3 % – nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
- 10 % – nach Einbau der Fenster einschließlich Verglasung
- 6 % – nach Bezugsfertigkeit (Innenausbau abgeschlossen, Nutzung möglich)
- 3 % – nach vollständiger Fertigstellung (einschließlich Außenanlagen)
Besonderheiten
- Die MaBV begrenzt das Risiko für Bauherren, da Zahlungen nur nach nachweislichem Baufortschritt erfolgen dürfen.
- Banken akzeptieren Bauträgerfinanzierungen leichter, weil der Zahlungsplan rechtlich klar geregelt ist.
- Abweichungen vom MaBV-Plan sind nur selten zulässig und müssen gut begründet oder notariell geprüft werden.
Mini-Beispiel
Ein Bauträger verlangt 50 % des Kaufpreises schon bei Vertragsunterzeichnung.
Das ist nicht zulässig – Zahlungen dürfen erst nach den Baufortschritten laut MaBV erfolgen.
Die Bank würde diesen Vertrag so nicht finanzieren.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob der Zahlungsplan im Bauträgervertrag den MaBV-Vorgaben entspricht. Im Zweifel beim Notar oder Fachanwalt nachfragen – das schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken.