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Welche Arten von Vorkaufsrechten gibt es?

Es gibt öffentliche und private Vorkaufsrechte.

Öffentliche Vorkaufsrechte stehen Gemeinden zu. Sie dürfen diese nach dem Baugesetzbuch (§§ 24–28 BauGB) ausüben, um Flächen für öffentliche Zwecke wie Straßen, Schulen oder Grünflächen zu sichern.

Solche Rechte gelten automatisch in bestimmten Gebieten, etwa bei neuen Bebauungsplänen.

Private Vorkaufsrechte entstehen durch Vereinbarung zwischen zwei Parteien, meist zwischen Eigentümer und Verwandten, Nachbarn oder Investoren. Sie werden notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Nur dann sind sie für Dritte verbindlich.

Mini-Beispiel:
Ein Vater verkauft sein Haus, hat aber im Grundbuch ein Vorkaufsrecht zugunsten seines Sohnes eintragen lassen. Der Sohn darf den Kauf zu denselben Bedingungen übernehmen.

😎 Unser Tipp: Öffentliche Vorkaufsrechte sind gesetzlich geregelt, private müssen notariell festgelegt werden – nur dann sind sie wirksam.